Geldwäsche und illegale Finanzgeschäfte verhindern, helfen soll das KYC-Prinzip (Know your Customer). Mit dem Know your Customer Prinzip werden Kunden von Kreditinstituten idendifiziert. Aber was genau wird dabei überprüft? Und wie passiert es, dass man in das Visier der Prüfer kommt?

KYC-Prüfung - Know your Customer - Identifizierung der Kunden
KYC-Prüfung – Know your Customer – Identifizierung der Kunden

Know your Customer – Regelung aus dem Geldwäschegesetz

KYC – Know your Customer, dahinter verbirgt sich ein Regelung aus dem Geldwäschegesetz. Diese Regelung ermöglich den Banken die persönlichen und die Geschäftsdaten ihrer Kunden zu überprüfen. Mit der Identifikation der Kunden und ihrer finanziellen Aufträge will man verhindern, dass Geld aus illegalen Quellen verschoben oder die Herkunft verschleiert wird. Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung und die Finanzierung von Terrorismus sollen so verhindert werden.

Wann und wie wird man auffällig?

Wer zum Beispiel negativ in Medien aufgeführt wird, oder auf Sanktions-, Watch- oder PEP-Listen (politisch exponierte Personen) steht, kommt ins Visier und das Kreditinstitut muss zwingend genauer hinschauen. Durch die Enhanced Due Diligence werden dann weitere Untersuchungen notwendig. Das kann dazu führen, dass eine Geschäftsbeziehung verweigert wird.

Eine KYC-Prüfung führen alle Banken und viele andere Unternehmen im Finanzsektor durch. Sie sind aufgefordert sich an die KYC-Regelungen halten. Weitere Organisationen aus anderen Branchen (z.B. Krypto-Handelsplätze wie Binance) unterliegen ebenfalls dieser Prüfpflicht.

Informationen zu einer geplanten Geschäftsbeziehung

Die Herkunft von Geldern muss von den Finanzunternehmen überprüft werden. Erfasst werden zum Beispiel auch Informationen zu einer geplanten Geschäftsbeziehung mit den jeweiligen Kunden, weiter auch der Umfang und die Form des Zahlungsverkehrs. Die Prüfung umfasst auch alle Mitarbeiter, die an der Prüfung des jeweiligen Falles beteiligt sind. Hier sagt die Vorschrift: .. diese müssen namentlich erwähnt werden.

Firmenstruktur und Finanzkennzahlen

Bei einer natürlichen Person müssen bei einer KYC-Prüfung auch die Art der Berufstätigkeit und der Zweck der Geschäftsbeziehung erfasst werden. Handelt es sich um politisch exponierte Personen (PEPs), muss auch ihre jeweilige Funktion und ihr Ausübungsort aufgeführt werden.Bei juristischen Personen muss die KYC-Prüfung zum Beispiel auch die Art der Gesellschaft, deren Tätigkeit, Branche, Mitarbeiteranzahl, Besitzverhältnisse und die Firmenstruktur sowie die wichtigsten Finanzkennzahlen erfassen. Banken müssen unbedingt das KYC-Prinzip einhalten. Wird diese Prüfung versäumt oder nicht durchgeführt drohen Geld- oder Haftstrafen für leitende Mitarbeiter. Notfalls kann der Bank auch die Geschäftserlaubnis entzogen werden.