Selbstbestimmungsgesetz – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) – Das Selbstbestimmungsgesetz soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Der deutsche Bundestag beabsichtigt das Gesetz zur einfachen Änderung von Geschlecht und Vornamen nächste Woche im Parlament zu beschließen, so die Aussage vom Bundeskanzler Olaf Scholz beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung in Berlin.

Das Gesetz richtet sich an LGBTQ+ sowie an LGBTTIQ, LSBT, LSBTI, LSBTIQ, LSBTI*, LGBTQ, und LGBTQIA* nicht-binäre Menschen, die ihr Geschlecht und Namen ändern wollen. Der Lesben- und Schwulenverband schätzt, dass sich etwa drei Prozent der Deutschen nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen. Es gibt aber eine zuverlässigen Zahlen oder Statistiken zu der Anzahl von inter* Personen in Deutschland.

Die Schätzungen variieren von einigen 10.000 bis hin zu über 150.000 Personen. Die angegeben Zahlen von unterschiedlichen Organisationen basieren jeweils auf Hochrechnungen. Eine zentrale Stelle zur Erfassung der Daten gibt es in Deutschland nicht. Ein Grund für die stark abweichenden Schätzungen ist unter anderem die zugrunde gelegte Definition von inter* Personen.

Selbstbestimmungsgesetz - Ändern sie einfach ihren amtlichem Vornamen und den Eintrag zum Geschlecht
Selbstbestimmungsgesetz – Ändern sie einfach ihren amtlichem Vornamen und den Eintrag zum Geschlecht

Selbstbestimmungsgesetz – jährlich den Vor-Namen ändern

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für die Überarbeitung des seit 1981 geltenden Transsexuellengesetz gebilligt. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesfamilienministerium haben sich bereits geeinigt, die Abstimmung in den einzelnen Ressorts ist aktuell aber noch nicht abgeschlossen. Das Gesetz soll den Trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen – mit nur noch einer einfachen Selbstauskunft beim Standesamt ermöglichen, den bisherigen Eintrag des Vornamen  im Personenstandsregister ändern zu können.

Selbstbestimmungsgesetz – jährlich das Geschlecht ändern

Auch den persönlich Geschlechtseintrag im Personenstandsregister können Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen – mit einer einfachen Selbstauskunft beim Standesamt im Personenstandsregister ändern. Auch Personen die erst 14 Jahre alt sind, sollen die Möglichkeit bekommen, ihr Geschlecht im Personenstandsregister zu ändern. Die bisherigen Vorschriften zwei psychologische Gutachten vorzulegen soll nach Informationen der Zeitung „Welt“ ersatzlos wegfallen. Die Eltern oder ein Familiengericht müssten im Zweifelsfall zustimmen, solange die Person noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Eine geschlechtsspezifische Operation soll ebenfalls keine Rolle mehr spielen.

Genderprofessuren an Universitäten und Fachhochschulen

Gendergerechte Identitätspolitik in Deutschland – rund 200 Genderprofessuren gibt es an deutschen Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen. In einer Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Genderprofessuren an Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland“ wird das Professorinnenprogramm einführend dargestellt und einzelne Quellen zu Genderforschung in Deutschland aufgeführt. Das Gender-Professorenprogramm wurde von Bund und Ländern gemeinsam initiiert. Für die Finanzierung des Programms stehen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, in den Jahren 2023 bis 2030 insgesamt 320 Millionen Euro zur Verfügung, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden.

Regelaltersgrenze

Kritik am Gesetz

„Transfrauen sind Frauen“, meinen die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes und die Familienministerin. Manche Frauenrechtlerinnen sehen das anders: Sie befürchten angesichts des geplanten „Selbstbestimmungsgesetzes“ den Verlust gewohnter „Schutzräume“.

Selbstbestimmungsgesetz – Bußgelder

Wer Personen der  LGBTQ+-, „Queer“- oder „Trans“-Bewegung beleidigt, kann nach dem Gesetzentwurf des „SelbstBestG“ zu einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verurteilt werden. Grundlage ist hier der Paragraph 185 StGB – Beleidigung.

 

Selbstbestimmungsgesetz – löst das Transsexuellengesetz ab

Das deutsche Transsexuellengesetz (TSG) wurde im Jahre 1980, mit Wirkung ab 1. Januar 1981, unter dem Titel Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) verabschiedet. Seit Mai 2017 liegt ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion im Bundestag vor, der vorsieht, das aktuelle Transsexuellengesetz durch ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen.

Im Mai 2023 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften durch das Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerium vorgelegt, welches das TSG ersetzen soll. Demnach soll jeder Erwachsene bis zu einmal jährlich mit lediglich einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt seinen Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister ändern können. Wehrpflichtige sollen im Verteidigungsfall weiterhin dem männlichen Geschlecht zugeordnet bleiben.

Wieviele Geschlechter gibt es – Biologisch gibt es zwei Geschlechter

Warum es nur zwei Geschlechter gibt – wenn auch innerhalb der biologischen Geschlechter eine breite kulturelle und hormonelle Spanne. Und warum der Queer-Beauftragte der Bundesregierung das wissen sollte. Ein Gespräch mit der Biologin und Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard über die Transideologie, ihre naiven Erfüllungsgehilfen und warum sie das geplante Selbstbestimmungs-Gesetz für „Wahnsinn“ hält.

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Geschlechtsidentität – oder geschlechtliche Orientierung

Deutschland gehört zu den wenigen Staaten weltweit, die die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern rechtlich anerkennen. Die Geschlechtsunterschiede beim Menschen gehen weit über anatomische Merkmale hinaus. Geschlecht – oft wird es in „biologisches Geschlecht“ (Körper), „soziales Geschlecht“ (als was gän auftritt oder für was gän gehalten wird) und „Geschlechtsidentität“ (als was gän sich fühlt) aufgeschlüsselt – schreibt das Portal NIBI. Zudem wird „biologisches Geschlecht“ häufig verwendet, um trans Menschen ein falsches „echtes“ Geschlecht aufdrücken zu wollen. Manche Geschlechtsbezeichnungen beziehen sich auf die sexuelle oder romantische Orientierung, aber für viele Menschen hängen Geschlecht und Orientierung nicht zusammen. Das richtige ist das Geschlecht, als das sich eine Person (gerade) verstanden wissen will, oder mit dem nin sich eigentlich identifiziert. Oft wird zwischen binären Geschlechtern und nichtbinären Geschlechtern unterschieden. Binäre sind weiblich und männlich oder Frau und Mann. Nichtbinäre sind alle anderen, wie genderqueer, demigirl, neutrois/geschlechtsneutral.

Selbstbestimmungsgesetz – Geschlechtsidentität – Divers

Über die Anzahl der bekannten „diversen“ Geschlechter gibt es ebenfalls keine genauen Angaben, so werden laut verschiedener Ausführungen über 60 „Geschlechter“ anerkannt, andere Quellen sprechen von 72 oder 73 verschiedenen Geschlechtern – oder von weit über 90 diversen Geschlechtern. „Es gibt momentan noch keine allgemein verbindlichen Bezeichnungen„, sagte der Verbandssprecher Axel Hochrein des Lesben- und Schwulenverband im Gespräch mit der F.A.Z

Kritik an der Geschlechterzuordnung

Wegen seiner Äußerung „Der liebe Gott hat uns doch als Mann und Frau geschaffen – und nicht mit unzähligen anderen Geschlechtern“ erntet der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß heftigen Widerspruch. Der Politiker betonte, dass es aus seiner Sicht ein drittes oder noch mehr Geschlechter zwar in der „Genderideologie“ gebe, „nicht aber im realen Leben“. Krauß beruft sich in seiner Pressemitteilung vom 6. Februar auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Demnach seien im Jahr 2018 15 Kinder in Deutschland zur Welt gekommen, die weder in die Kategorie „männlich“ noch „weiblich“ eingetragen wurden. Bei insgesamt 787.523 Lebendgeborenen in Deutschland sei das nur jede 50.000. Geburt. 20 Menschen mit dem Geschlecht „divers“ starben zwischen 2016 und 2018. 

Der Bundesverband der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) distanzierte sich deutlich von den Aussagen des CDU-Politikers.

(AH)