Zukunftsfinanzierungsgesetz Deutschland – Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht vor, dass Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert wird und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. In seiner Sitzung am Freitag, den 17. November 2023, hat der deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen beschlossen. Das jetzt beschlossene Zukunftsfinanzierungsgesetz soll Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Dazu sollen zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Für das Gesetz gestimmt hat ein Bündnis aus SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Die Linke stimmte gegen das Gesetz, und die AfD enthielt sich bei der Abstimmung.

Zukunftsfinanzierungsgesetz Deutschland - Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
Zukunftsfinanzierungsgesetz Deutschland – Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen

Zukunftsfinanzierungsgesetz Deutschland – Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (20/8292, 20/8675, 20/8819 Nr. 10): Mit dem beschlossenen Gesetz werden laut Bundesregierung Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht weiterentwickelt. Der Sprecher der Regierung erklärt: „Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung sollen der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden. Aktien und börsennotierte Wertpapiere sollen als Kapitalanlage attraktiver werden, um Nachfrageseite (Anreize für Aktien als Kapitalanlage) und Angebotsseite (Erhöhung der Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland) zu stärken“.

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Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz werden Börsengänge (IPOs) erleichtert, Beteiligungen von Mitarbeitern erleichtert und neue Arten von Aktien eingeführt. So kommt die 2003 verbotene Mehrstimmrechtsaktie zurück und eine neue elektronische Aktie (E-Aktie), die nur noch digital existiert und nicht mehr physisch, als Papier. Steuererleichterungen sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitnehmer werden eingeführt, sodass neue Unternehmen in den ersten Jahren mehr Vorteile im Standort Deutschland haben. 

  • Bessere Rahmenbedingungen für Start-ups und KMU – Initiativen zur Stärkung von Start-ups
  • Start-up-Ökosysteme in Deutschland stärken
  • Leichterer Kapitalmarktzugang – Mindestmarktkapitalisierung für einen Börsengang
  • Digitalisierung des Kapitalmarkts – Gesetz über elektronische Wertpapiere
  • staatliche Förderung von Beteiligungssparen und Bausparen (Einkommensgrenzen verdoppeln)
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Start-up-Strategie der Bundesregierung

Bundesfinanzminister Christian Lindner – Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) : „Deutschland ist ein Land mit klugen Gründerinnen und Gründern. Uns allen ist bewusst, dass wir deren Schaffenskraft fördern müssen. Die globalen Technologieführer dürfen nicht nur im Silicon Valley heranwachsen, sie müssen auch bei uns eine Heimat haben. Das Umfeld für Start-Ups müssen wir verbessern. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz gehen wir nun die Trendumkehr an. Start-Ups und jungen Wachstumsunternehmen erleichtern wir den Weg an die Börse, damit sie dort frisches privates Kapital erhalten können. Die Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Steuerrecht machen wir attraktiver. Beschäftigte sollen von ihrem Anteil am Unternehmenserfolg unmittelbar profitieren können. Damit geben wir Start-Ups ein wichtiges Instrument im Wettbewerb um hochqualifizierte Beschäftigte an die Hand“.

Sollte der Bundesrat der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesfassung nicht zustimmen, könnte ein ggf. nötiges Vermittlungsverfahren im Anschluss noch in diesem Jahr durchgeführt werden.

Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts bei goingpublic: „Investitionen in die Energiewende und die Digitalisierung erfordern enorme Mittel, die alleine durch die öffentliche Hand und Bankkredite nicht zu stemmen sind. Um diese Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten, brauchen wir mehr Finanzierungen über leistungsfähige Kapitalmärkte. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, da es die Rahmenbedingungen für Börsengänge in Deutschland verbessert und Anreize setzt, in Aktien zu investieren“.

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst (*Auszug): „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz macht den Weg frei für eine deutlich verbesserte Mitarbeiterbeteiligung in Startups. Mitarbeiterbeteiligungen werden zunehmend wichtig für den Erfolg eines Startup-Öko-Systems. Gerade für junge und kleinere Unternehmen, die hohe Fixgehälter häufig nicht stemmen können, ist es von entscheidender Bedeutung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am finanziellen Erfolg des Startups zu beteiligen, um im internationalen Wettbewerb um die besten Talente gute Leute zu gewinnen und zu halten.Gerade auf den letzten Metern hat es beim Zukunftsfinanzierungsgesetz noch wichtige Verbesserungen gegeben“.

SPD Bundestagsfraktion: „Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, das in dieser Woche verabschiedet wurde, wird der Finanzstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt. Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten sollen es Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen. Indem die Mindestmarktkapitalisierung für einen Börsengang gesenkt wird, soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden“.

Christian Miele, Vorstandsvorsitzender des Startup-Verbands: “Heute ist ein guter Tag für das deutsche Startup-Ökosystem. Die neuen Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen sind die wahrscheinlich größte Startup-Reform in Deutschland. Als Startup-Verband haben wir uns jahrelang dafür eingesetzt, dass die speziellen Bedürfnisse der Startups mit den dringend notwendigen Reformen angepackt werden, damit Startups und Scaleups im internationalen Wettbewerb um Top-Talente mithalten können. Mitarbeitende sind für Startups erfolgskritisch. Deswegen kann das Gesetz ein wichtiger Beschleuniger für das Wachstum von Startups und Scaleups in Deutschland werden“.

Die finanz­politische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – Antje Tillmann: „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz startete im Juni 2022 als vielversprechendes Projekt zur Stärkung von Kleinanlegern, Kapitalmarkt und Wachstumsunternehmen sowie zur Beschleunigung der grünen und digitalen Transformation. Davon ist fast nichts übriggeblieben.Das Wenige, das bleibt, ist überwiegend richtig, weshalb wir dem Gesetzes­entwurf zustimmen. Zugleich sind wir darüber enttäuscht, dass so viele Ankündigungen nicht umgesetzt wurden“.