Biomasseheizungen sollen auch unter das Heizungs-Verbot fallen – Robert Habeck – Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland plant weitere Verbote für das Heizen – hier mit dem Brennstoff Holz – in Form von Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz. Grundlage der Verbote ist das Gebäudeenergiegesetz. Das Bundesgesetz führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Wärmegesetz zusammen. Als zentraler Baustein der deutschen Wärmewende ist das Gebäudeenergiegesetz ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte des vereinbarten Klimaschutzprogramms 2030. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Teil der Wärmewende im Klimaprogramm. Hier festgeschrieben sind die neuen energetischen Anforderungen für Hausbesitzer – aus dieser folgt die Pflicht zum Heizungstausch.

 

Biomasseheizungen – Heizen mit Holz soll verboten werden

Die Grundlagen für die Vorschriften, wie man noch heizen darf – werden durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – geleitet durch Robert Habeck – festgelegt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Teil der Wärmewende, beinhaltet eine verbesserte Energieeffizienz bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und soll dem Staat helfen, die vereinbarten Klimaziele zu erreichen. Die Hauseigentümer sind dabei aufgerufen, ihre Heizungsanlagen zu sanieren und müssen dabei verschiedene Vorschriften beachten.

 

Robert Habeck und die Verbote zum Heizen

Nach den bereits von Robert Habeck und den Grünen festgeschriebenen Vorschlägen (die FDP will nach dem aktuellen Parteitagsbeschluss dagegen stimmen), soll es Verbote für Ölheizungen und Gasheizungen geben, diese sollen vorrangig durch Wärmepumpen ersetzt werden. Mit der Begründung der begrenzten Verfügbarkeit von Holz, sollen Pelletheizungen, Heizungen die mit Hackschnitzeln betrieben werden und auch der Kamin der mit Scheitholz betrieben wird – unter das Heizungsverbot fallen. Um die weltweiten Klimaziele zu erreichen, plant der Wirtschaftsminister Robert Habeck, dass ab 2024 nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die Wärme aus mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien herstellen.

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Biomasseheizungen und der Energiestandard D für Gebäude

Die Gebäude verbrauchen nach Ansicht des EU-Parlament  (vorrangig Ein- und Zweifamilienhäuser) noch immer zuviel Energie. Daher plant man weitere Vorschriften im Rahmen der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) – was praktisch einen Sanierungszwang für Eigenheimbesitzer bedeutet. Festgeschrieben wurde der Energiestandard D – damit weniger Energie verbraucht wird und mehr für den Klimaschutz getan wird. Neue Gebäude sollen bereits ab 2028 emissionsfrei sein. 

Biomasseheizungen keine Alternative zur Wärmepumpe

Die Biomasseheizungen sollen schon bald nicht mehr genutzt werden dürfen, allein die Wärmepumpe wird als neue Alternative angesehen. Zur Zeit bekommt man aktuell noch Förderungen beim Einbau von Biomasseheizungen. Zum geplanten Verbot – Holz für die Wärmegewinnung zu nutzen, äußert sich der Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes – Josef Ziegler gegenüber dem Portal – Moderner Landwirt: „In vielen Fällen darf ein Waldbesitzer Energieholz aus seinem eigenen Wald nicht mehr zur Beheizung seines eigenen Hauses verwenden. In Zukunft entsteht das CO₂ im Wald durch natürliche Verrottung. Dieser Gesetzentwurf verlangsame die Anpassung unserer Wälder an ein wärmeres Klima. Ein ganz schlimmer Vorschlag im Hinblick auf den Klimaschutz“.

Einbau von Biomasseheizungen – nur mit teuren Staubfilter

Das Portal Agrar heute fasst zusammen: „Der Einbau einer Biomasseheizung (betrieben mit Holz) soll künftig nur noch in Kombination mit einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung erlaubt sein. Außerdem muss der Betreiber die Anlage mit einem Staubfilter ausstatten“. Irene Seling, Hauptgeschäftsführerin der Waldeigentümer (AGDW): „Mit der Diskriminierung der erneuerbaren Holzenergie gefährdet die Bundesregierung die nachhaltige Waldpflege in Deutschland“.

Holzenergie ist klimafreundlich und nachhaltig

Derzeit stammen laut einer Pressemitteilung der deutschen Säge- und Holzindustrie zwei Drittel der erneuerbaren Wärme hierzulande aus Holz. Für die Waldeigentümer ist die Vermarktung von Restholz, das nicht höherwertiger verwendet werden kann, als Brennholz eine wichtige Einnahmequelle, um den klimaresilienten Waldumbau zu finanzieren. Der Verband der Waldeigentümer: „Wir rufen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, diesem Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern. Holzenergie sei nicht nur klimafreundlich, bezahlbar und nachhaltig, sondern biete auch hohes CO₂-Einsparpotenzial. Mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz können andere fossile Energieträger wie Erdöl oder Gas ersetzt werden“.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht endgültig beschlossen. Nach dem Bundeskabinett müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Dazu soll es noch vor der Sommerpause kommen, damit das neue GEG Anfang 2024 in Kraft treten kann.