Über sogenannte Crowd-Investing-Plattformen können sich Privatanleger auch mit kleinen Beträgen an großen und renditestarken Immobilienprojekten beteiligen. Die Exporo AG mit Sitz in Hamburg hat dieses Potenzial frühzeitig erkannt und über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft EPH Investment GmbH eine erfolgreiche Plattform für Investitionen in Immobilien und Erneuerbare-Energien-Projekte geschaffen. Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland hat Exporo Anfang Dezember 2023 die ECSP-Lizenz erhalten und kann künftig auch Projekte aus anderen europäischen Ländern anbieten. Geschäftsführer Simon Brunke sieht darin eine große Wachstumschance für die Branche.

Das Bestreben der EU, eine europäische Kapitalmarktunion zu schaffen, wird auch durch die ECSP-Verordnung (EU 2020/1503 für „European Crowdfunding Service Provider”), umgangssprachlich auch Schwarmfinanzierungsverordnung genannt, unterstützt. Mit der Verordnung soll ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen geschaffen werden, der Crowdinvesting europaweit ermöglicht. Das Europäische Parlament hat die Verordnung bereits im Herbst 2020 verabschiedet.

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Die Umsetzung hat sich in Deutschland lange verzögert und wurde von der Branche u.a. wegen der hier vorgesehenen unverhältnismäßigen Haftungsregelungen heftig kritisiert. Inzwischen wurde das so genannte Zukunftsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht, in dem die strittigen Punkte entschärft wurden.

ECSP ermöglicht Investitionen in ganz Europa

Der einheitliche Rechtsrahmen bietet Anlegern die Möglichkeit, über digitale Finanzierungsplattformen wie die Exporo AG europaweit in Finanzierungsprojekte und Immobilienprojekte zu investieren. Umgekehrt können Projektanbieter über diese Plattformen grenzüberschreitend Kapital einsammeln. Dies eröffnet Projektanbietern, Plattformen, aber auch privaten Anlegern neue Möglichkeiten. Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern war dies bislang kaum oder nur mit hohen Transaktionskosten realisierbar.

 

Simon Brunke CEO Exporo AG
Simon Brunke, Gründer und CEO der Exporo AG: „Die ECSP-Verordnung ist eine große Wachstumschance für die gesamte Branche. Künftig können auf deutschen Plattformen auch Projekte aus einem anderen der insgesamt 27 europäischen Mitgliedstaaten angeboten werden.“ © Exporo AG, Carolin Thiersch

 

Durch die ECSP-Verordnung wurde nun ein Rahmen geschaffen, der Investmentprozesse für Anleger und Crowdinvesting-Plattformen deutlich erleichtert, ist man beim Anbieter Exporo überzeugt. „Mit der Schaffung einer einheitlichen europäischen Verordnung erweitert sich der Markt für digitale Plattformen deutlich. Künftig können auf deutschen Plattformen auch Projekte aus einem anderen der insgesamt 27 europäischen Mitgliedstaaten angeboten werden“, sagt Simon Brunke, Gründer und CEO der Exporo AG. „Ausländische Anleger können ohne regulatorische Hürden in Projekte investieren, die von Plattformen angeboten werden, die über eine ECSP-Lizenz verfügen. Das ist eine große Wachstumschance für die gesamte Branche.“

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Welche Auswirkungen die ECSP-Verordnung auf die Branche haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Nach Einschätzung von Simon Brunke werden sich die meisten Anbieter zunächst weiter auf ihre Heimatmärkte konzentrieren. Nach und nach dürfte dann eine Ausweitung auf andere Länder erfolgen. Vor allem Anbieter mit interessanten Projekten dürften dann zu den Gewinnern der Entwicklung gehören. Bislang haben bereits mehr als 100 Plattformbetreiber in der EU eine ECSP-Lizenz beantragt oder erhalten.

 

Exporo hat die ECSP-Lizenz als einer der ersten Anbieter in Deutschland erhalten

Exporo hat seine ECSP-Lizenz im Dezember erhalten, als einer der ersten Anbieter in Deutschland. Zukünftig kann das Unternehmen seinen Kunden in Deutschland lukrative Projekte aus dem EU-Ausland anbieten. „Die Lizenz ist ein großer Meilenstein für Exporo und bringt Vorteile sowohl für uns als Anbieter als auch für unsere Anleger”, so Patrick Hartmann, Geschäftsleiter der EPH Investment GmbH. Exporo wurde 2014 gegründet und hat sich seitdem zur führenden digitalen Plattform für schwarmfinanzierte Immobilienprojekte entwickelt. Über eine Milliarde Euro konnte das Unternehmen bislang für die Finanzierung von mehr als 550 Immobilienprojekten einsammeln. Inzwischen wurde das Portfolio um Projekte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien erweitert.

 

Exporo Webseite
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Mit der ECSP-Verordnung entsteht ein einheitlicher Rechtsrahmen in der EU

Schwarmfinanzierung hat sich in den vergangenen Jahren fest als Anlagemodell und Finanzierungsinstrument etabliert. Dabei werden Unternehmen oder Projektanbieter über eine digitale Plattform mit potenziellen Anlegern zusammengeführt. Üblicherweise werden die Finanzierungen über Kredite oder Wertpapiere abgewickelt. Durch die ECSP-Verordnung wird dieses Geschäft nun geregelt und schafft innerhalb der EU einheitliche Spielregeln für alle Betreiber von Crowdfunding- und Crowdinvesting-Plattformen.

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Das ermöglicht insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen einen erleichterten Zugang zu alternativen Finanzmitteln. Dabei gilt die Bedingung, dass Projektträger eine Schwarmfinanzierungsplattform maximal 5 Millionen Euro innerhalb von 12 Monaten für Projekte einsammeln dürfen.

 

Das bedeutet die ECSP-Verordnung für Exporo-Anleger

Auf den ersten Blick werden die Anleger kaum einen Unterschied merken. Schon in der Vergangenheit hat Exporo großen Wert auf Transparenz und eine solide Risikoprüfung gelegt. Durch die ECSP-Verordnung wird der Anlegerschutz aber weiter gestärkt, unter anderem weil die Risikoprüfung oder ein Beschwerdeverfahren nun klar und vor allem einheitlich geregelt sind. Dazu gehört auch eine vereinfachte Anlagebasisinformation, die alle relevanten Informationen enthalten muss und auf die möglichen Risiken hinweist. Auf diese Weise lassen sich auch einfach Angebote aus verschiedenen Ländern vergleichen.

Die Betreiber der Plattformen müssen im Rahmen der ECSP-Verordnung auch die Kenntnisse der Anleger zu den angebotenen Projekten abfragen. Dabei wird in der Verordnung zwischen kundigen und nicht kundigen Anlegern unterschieden. Sind die Kenntnisse oder das verfügbare Kapital nicht ausreichend, muss die Plattform den Anleger darauf hinweisen und vom Investment abraten.

(TF)