Grundsteuer Urteil – Ein aktuelles Urteil des 4. Senat des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz bringt die Grundsteuer ins wanken. Das Gericht hat am 23. November 2023 in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist. Droht jetzt eine weitere empfindliche Niederlage für die Bundesregierung? Der Vorgang könnte somit vor dem Bundesverfassungsgericht landen, das über die Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit erneut entscheiden müsste.

Grundsteuer Urteil - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Bewertungsregeln zum neuen Bundesmodell zur Grundsteuer

Grundsteuer Urteil – Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer

Rückblick: Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt.  Auch gegen die neuen gesetzlichen Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer gehen immer mehr Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide bei den Finanzämtern ein. Kommentar der Bild zum Urteil: „Den rheinland-pfälzischen Finanzrichtern zufolge ist unter anderem unklar, was der genaue Belastungsgrund der Grundsteuer sein soll und wie deshalb überprüft werden kann, ob die Bewertungsergebnisse der Grundstücke tatsächlich bestehende Wertunterschiede angemessen abbilden“.

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Das aktuelle Urteil zur Grundsteuer – Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23

Der erste Erfolg im Verfahren gegen die neuen gesetzlichen Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer, die beschlossen wurde. Die Kanzlei Tax-Pro gibt Antworten zu den Fragen: Ist der Bodenrichtwert rechtmäßig? Gilt das Urteil bundesweit? Steht die Grundsteuer jetzt vor dem Aus?

Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht

Hinweis des Finanzgerichts zum aktuellen Urteil: „Die Entscheidungen des FG betreffen zwei Einzelfälle, über die zudem erst im einstweiligen Rechtsschutz entschieden wurde. Die Aussetzung der Vollziehung der ergangenen Grundsteuerwertbescheide hat zwar zur Folge, dass auch die Vollziehung der in den Streitfällen künftig auf den 1. Januar 2025 zu erlassenden Grundsteuerbescheide von Gesetzes wegen ausgesetzt wird. Damit ist jedoch noch keine Aufhebung der angegriffenen Bescheide und erst Recht nicht eine abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Bewertungsregeln verbunden. Das FG hat insbesondere wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen“.

Grundsteuergesetz 2025 verfassungswidrig

Das Grundsteuergesetz ermächtigt in Deutschland die Gemeinden, auf die in ihrem Gebiet liegenden bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Grundsteuern zu erheben. Die Reform der Grundsteuer wurde notwendig, denn die Finanzämter kalkulierten den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in den Bundesländern – Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, und von 1964 in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden, wie merkur.de berichtet. Der Grund: Prof. Dr. Gregor Kirchhof in einem Interview mit focus.de: „.. Die Grundsteuer des Bundes ist gleichheitswidrig“.

SCOREDEX überprüft Akteure im Finanzmarkt
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Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke zu BILD: „Das Bundes-Grundsteuergesetz ist ein weiteres Gesetz aus der Feder von Olaf Scholz, das der SPD-Ideologie folgt und nicht der Verfassung. Das Bundesmodell habe zahlreiche Elemente wie die willkürlich anmutenden Bodenrichtwerte, deren Verfassungsmäßigkeit zweifelhaft seien. Es ist gut, dass die Gerichte eine zügige Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer ermöglichen. Die Grundsteuer müssen die Bürger schon heute aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes bezahlen“. (RA)