Kiffer-Gesetz in Deutschland – Der Bundesminister für Gesundheit – Karl Wilhelm Lauterbach will den Umgang mit Cannabis in Deutschland stark erleichten. Der Bundesfinanzminister Christian Lindner zur Frage – Wann die Ampel-Koalition die geplante Freigabe von Cannabis beschließen wird – seine Antwort: „Eine Frage, die mir viele immer wieder stellen. Wann wird Bubatz legal? Ich würde sagen: Bald“. Erwachsene sollen künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können. Ziel bleibt weiterhin, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Sub­stanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsu­menten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.

Kiffer-Gesetz - Cannabis-Legalisierung in Deutschland - Umgang mit Cannabis wird erleichtert
Kiffer-Gesetz – Cannabis-Legalisierung in Deutschland – Umgang mit Cannabis wird erleichtert

Kiffer-Gesetz – die Legalisierung von Cannabis in Deutschland

Bundesjustizminister Marco Buschmann zum geplanten Kiffer-Gesetz: „Der bisherige restriktive Umgang in Deutschland mit Cannabis ist gescheitert. Das Verbot von Cannabis kriminalisiert unzählige Menschen, drängt sie in kriminelle Strukturen und bindet immense Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden. Es ist Zeit für einen neuen Ansatz, der mehr Eigenverantwortung zulässt, den Schwarzmarkt zurückdrängt und Polizei und Staatsanwaltschaften entlastet“.

Kiffer-Gesetz – die bisherige Cannabis-Politik ist gescheitert

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zum geplanten Kiffer-Gesetz: „Der Konsum von Cannabis ist eine gesellschaftliche Realität. Eine jahrzehntelange Verbotspolitik hat davor die Augen verschlossen und damit vor allem Probleme verursacht: zulasten unserer Kinder und Jugendlichen, der Gesundheit von Konsumierenden und der Strafverfolgungsbehörden. Nun schaffen wir eine stimmige und pragmatische Cannabis-Politik aus einem Guss, vom Anbau bis zum Konsum. Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt. Durch einen kontrollierten Anbau und die Abgabe im Rahmen von Cannabis-Clubs stärken wir den Jugend- und Gesundheitsschutz. Und: Wir entziehen der organisierten Kriminalität den Boden, die selbst vor dem Verkauf an Kinder nicht zurückschreckt. Mit einem regionalen Modellprojekt loten wir zudem die Möglichkeiten einer kommerziellen Lieferkette aus.“

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Cannabis – der neue Milliardenmarkt

Jakob Sons, Geschäftsführer von Cansativa im Interview mit der F.A.Z. zum geplanten Kiffer-Gesetz: „Der Entwurf sei bahnbrechend und wegweisend. Das Gesetz baut Stigmata ab, schafft größere Akzeptanz und erleichtert den Zugang zur Therapie mit Medizinalcannabis“. Das Unternehmen Cansativa ist bisher als einziges von der Bundesregierung lizenziert, in Deutschland angebautes Medizinalcannabis an Apotheken zu vertreiben.  Jakob Sons und Benedikt Sons gehen deshalb davon aus, dass dieser Markt innerhalb kurzer Zeit um das Drei- bis Zehnfache wachsen werde. „Der heutige Millionenmarkt wird sich kurzfristig zu einem Milliardenmarkt entwickeln.“

Cannabis-Legalisierung – der falsche Weg

Der Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn des Deutschen Richterbund im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa in Berlin zum geplanten Kiffer-Gesetz: „Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung wird nicht zu einer Entlastung der Gerichte führen. Die Annahme einer massiven Entlastung der Justiz ist völlig unrealistisch. Zu erwarten sei vielmehr, dass das extrem kleinteilige Gesetz in der Umsetzung zu hohem Kontrollaufwand, zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen zusätzlichen Verfahren vor den Gerichten führen würde“.

Bundesregierung einigt sich auf Eckpunkte zu Cannabis

  • privater Eigenanbau wird erlaubt
  • Erlaubt wird der Besitz von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum
  • Anbauvereinigungen dürfen an Mitglieder höchstens 25 g Cannabis pro Tag abgeben (50 g pro Monat maximal)
  • Konsumiert werden darf ab 18 Jahren – (200 Meter Mindestabstand zu Kitas, Schulen, Sportstätten und Spielplätzen)
  • Es soll zusätzlich Frühinterventionsprogramme für auffällig gewordene Jugendliche geben
  • Werbung und Sponsoring für Cannabis sind verboten
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Kiffer-Gesetz – das Zwei-Säulen-Modell

Die Eckpunkte des 2-Säulen-Modells haben das Bundesgesundheitsministerium als Federführer sowie das Bundesinnenministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Auswärtige Amt entsprechend der fachlichen Zuständigkeiten erarbeitet. Die EU- und völkerrechtlichen Grenzen wurden dabei berücksichtigt. Auf Basis des Eckpunktepapiers wird die Bundesregierung jetzt kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen.

1. Säule: Privater & gemeinschaftlicher, nicht-gewinnorientierter Eigenanbau

Nicht-gewinnorientierte Vereinigungen dürfen unter engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Die Mitglieder sollen möglichst aktiv in der Vereinigung mit­wirken. Eine Mitwirkung von Mitarbeitenden der Vereinigungen beim Anbau ist zulässig, eine Beauftragung Dritter mit dem Anbau wird hingegen ausgeschlossen. Die Rahmenbedingungen für den Umgang werden in einem gesonderten Gesetz geregelt.

  • Zulassung und Überwachung erfolgen durch Landesbehörden
  • Bußgelder, Zulassungsentzug bzw. Geld-/Freiheitsstrafen bei mehrfachen Ver­stößen sind möglich
  • Es gibt Berichts- und Doku­mentationspflichten zu erzeugten und abgegebenen Mengen
  • Die Anzahl der Vereinigungen kann nach Bevölkerungsdichte begrenzt werden
  • Die Beschaffung von Saatgut für den (Erst-)Anbau in den Vereinigungen wird ermöglicht
  • Es gilt gleichzeitig ein Verbot der Ausgabe von Alkohol, Tabak oder anderen Genuss- und Rausch­­­mitteln

2. Säule: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten

Die zweite Säule setzt im nächsten Schritt auf dem Weg zu einer bundesweiten Regelung die weiteren Ansätze aus dem Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 einschließlich einer Evaluation als wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell um: Unternehmen wird die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht. Mit dieser Säule können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden. Die Projektlaufzeit beträgt 5 Jahre ab eingerichteter Lieferkette.

Bei der Umsetzung des 2-Säulen-Modells legt die Bundesregierung dessen völker- und EU-­rechtlichen Rahmen zugrunde. Sie wird sich gegenüber den entsprechenden VN-Gremien auf die 1993 bei der Ratifizierung des UN-Abkommens aus 1988 abgegebene Interpretationserklärung berufen und eine Stellungnahme abgeben, mit der sie das Vorhaben als mit dem Zweck und den recht­lichen Vorgaben der VN-Übereinkommen vereinbar erklärt. Zudem wird es auf eine enge und transparente Abstimmung mit den Europäischen Partnern ankommen.

(AH)