Ökodesign-Verordnung EU-Richtlinie 2019/2023 – das Europäische Parlament plant ein sehr umfangreiches Heizungsverbot, das über die Vorgaben aus Deutschland zum Heizungsverbot hinausgeht. Womit dürfen wir in Zukunft noch heizen? Die neue Ökodesign-Richtlinie beinhaltet die Forderung nach einer weiteren Steigerung der Energieeffizienz. Das EU-Parlament will die Ökodesign-Richtlinie um neue Anforderungen erweitern. Die EU-Abgeordneten rufen die Europäische Kommission dazu auf, die Anwendung der Ökodesign-Richtlinie auf weitere Produkte auszuweiten. Ziel der Richtlinie ist, Produkte wie zum Beispiel Heizkessel energieeffizienter zu machen. Der neue Gesetzesentwurf der Europäischen Union soll den Bürgern noch weniger Zeit zur Umstellung auf energieeffiziente Heizsysteme geben.

Ökodesign-Verordnung EU-Richtlinie 2019/2023 - EU plant umfangreiches Heizungsverbot
Ökodesign-Verordnung EU-Richtlinie 2019/2023 – EU plant umfangreiches Heizungsverbot

Ökodesign-Verordnung EU-Richtlinie 2019/2023

Die EU Abgeordneten fordern, die Ökodesign-Richtlinie soweit zu überarbeiten, dass über die Energieeffizienz hinaus alle umwelttechnisch relevanten Aspekte eines Produkts in den Blick genommen werden: seine Zusammensetzung, Haltbarkeit, Zerlegbarkeit (Demontage), Reparatur- und Recycelfähigkeit. Dies würde den Wandel hin zu einem nachhaltigeren Modell, der Kreislaufwirtschaft, unterstützen. In einer sogenannten Kreislaufwirtschaft werden Materialien und Produkte möglichst oft wiederverwendet, repariert und recycelt.

Ein Selbacher erfindet kurzerhand seine eigene CO2-neutrale Heizung und meldet ein Gebrauchsmuster an.

Ökodesign-Verordnung EU-Richtlinie 2019/2023

Es gibt bestimmte Produkte, die Mindestanforderungen in Sachen Energieeffizienz (Ökodesign-Anforderungen) erfüllen müssen. Bevor ein betroffener Produkttyp auf den EU-Markt kommt, muss sichergestellt sein, dass diese Anforderungen erfüllt sind.

  • Hersteller sind verpflichtet, den Energieverbrauch von Produkten und andere negative Umweltauswirkungen zu verringern
  • Zu den betroffenen Produkttypen, die gegenwärtig von den Regeln erfasst werden, gehören unter anderem Heizkessel
  • Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten ergänzt
  • maximaler Energieverbrauch
  • Produkte müssen energieeffizient oder rezyklierbar sein
  • Umweltauswirkungen begrenzen
  • Produkte die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, dürfen in der EU nicht mehr verkauft werden
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Energiestandard D – EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD)

Die Europäische Union plant einen weiteren Sanierungszwang für Hausbesitzer (Energiestandard D)mit dem Ziel weniger Energie zu verbrauchen und mehr für den Klimaschutz zu tun. Die Gebäude verbrauchen nach Ansicht des EU-Parlament noch immer zuviel Energie. Epoch-Times berichtet über die Hintergründe zur EU-Richtlinie: „Mit der EPBD werden Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz festgelegt, die ein schrittweises Verbessern der Gebäude mit der größten Energieverschwendung vorschreiben“. Das betrifft eine bessere Isolierung von Fenstern, Dächern und Wänden, sowie effizientere Heiz- und Kühlsysteme – z.B. Wärmepumpen. Für Hausbesitzer stehen damit weitere umfangreiche und kostenintensive Sanierungen an.

Habeck und das Heizungsverbot in Deutschland

Der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Habecks Netzwerk) will bereits ab 2024 Öl- und Gasheizungen verbieten. Als Grund wird angegeben, Deutschland müsse noch größere Anstrengungen unternehmen, um die weltweiten Klimaziele noch zu erreichen. „Ab 2024 dürfen nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die Wärme aus mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien herstellen“. Ein vollständiges und komplettes Verbot für alle Öl- und Gasheizungen soll ab 2045 in Kraft treten. Haushalte die aktuell noch mit Öl und Gas heizen – müssen wahlweise auf Wärmepumpen, Biomasse-Kessel oder soweit möglich auf Fernwärme umrüsten.

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Austauschpflicht für Gasheizungen durch die Hintertür bereits ab 2035?

Der Gesetzentwurf vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland – Robert Habeck hat eine gefährliche Klausel. Das kann dazu führen, dass die Gasheizungen bereits viel früher ausgetauscht werden müssen. Die Bundesregierung gab als Grund an, Deutschland müsse noch größere Anstrengungen unternehmen, um die weltweiten Klimaziele noch zu erreichen und eine Vorbildfunktion in der Welt einnehmen. Gasheizung Verbot ab 2035 – die Klausel: „.. dass bis zum Jahr 2030 Heizungen mit mindestens 50 Prozent grünen Gasen betrieben werden müssen. Bis 2035 müssen 65 Prozent grüner oder blauer Wasserstoff genutzt werden“. Ein Betrieb von Gasheizungen – ausschließlich mit GAS – wäre ab dem Jahr 2035 praktisch unmöglich.

Habeck plant Einbauverbot von Holzheizungen

Auch die bisher vom Staat geförderten Biomasseheizungen sollen unter das Heizungs-Verbot fallen. Robert Habeck – Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland – plant weitere Verbote für das Heizen mit Holz – in Form von Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz. Grundlage aller Verbote ist das Gebäudeenergiegesetz. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Teil der Wärmewende im Klimaprogramm. Hier festgeschrieben sind die neuen energetischen Anforderungen für Hausbesitzer – aus dieser folgt die Pflicht zum Heizungstausch. Christian Lindner im Talk bei Anne Will: „Der jetzt gebilligte Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes ist noch nicht das, was am Ende vom Bundestag beschlossen werden sollte“.

Green Fox Energy
Investor Jörn Reinecke (MAGNA) will über die Green FOX Energy GmbH in den nächsten vier Jahren 1 Milliarde Euro in Erneuerbare Energien investieren.

Wärmenpumpen-Aus in der EU – wegen PFAS Gase

Die EU plant ein Verbot der vermeintlich krebserregenden Wärmemittel -PFAS Gase – in Wärmepumpe. Wärmepumpen verwenden fast immer Kältemittel wie Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen, sogenannte PFAS, diese werden als krebserregend eingestuft. Die auch als Ewigkeitschemikalien bekannten Verbindungen bauen sich kaum wieder ab. Ein Verbot würde ein vorzeitiges der aktuellen Wärmepumpen Technik bedeuten. Sollte das Verbot genehmigt werden, müssten die Hersteller von Wärmepumpen ein neues Konzept für Wärmepumpen entwickeln. Eine Umstellung bei den Wärmepumpen auf Propangas hätte zur Folge, dass diese in Wohngebäuden nicht installiert werden können, diese müssen dann zwingend vor dem Gebäude aufgestellt werden.

Ökodesign-Verordnung EU-Richtlinie 2019/2023

Das vom Europäischen Parlament geplante neue Heizungsverbot, geht weit über die gerade in Deutschland beschlossenen Vorschriften hinaus. Die Regularien der EU-Kommission könnten die Pläne der Bundesregierung sogar überflüssig machen. Für das Verbot von PFAS Gasen stimmen im EU-Parlament = 426 Abgeordnete, 109 Abgeordnete stimmten gegen ein generelles Verbot und 52 Parlamentarier enthielten sich der Stimme, berichtete Euractiv.  Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) äußert sich zum Gesetzesentwurf der Europäischen Union: „Tritt diese neue EU-Richtlinie aus Brüssel in Kraft, müssten sämtliche Gas-, Öl- und Elektroboiler ab 2029 vom Markt verschwinden“. Die neue sogenannte Ökodesign-Verordnung für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte soll nach den EU-Plänen bereits am 1. September 2025 in Kraft treten. Sie bestimmt, welche Heizungen in Zukunft noch auf den Markt gebracht werden dürfen.

In den deutschen Vorschriften – Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz – soll ein Umstieg auf erneuerbare Energie erfolgen. Im Bestand befindliche alte Heizungen wären demnach erst ab 2045 komplett verboten. Die vom Europäischen Parlament vorgelegte Ökodesign-Verordnung, fordert einen schnelleren Umstieg, und beinhaltet bereits ab 2025 kein Ersatz mehr für alte Heizsysteme zuzulassen.

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EU-Richtlinie – aktueller Entwurf der Ökodesign-Verordnung

  • Heizsysteme mit einem Wirkungsgrad unter 115 Prozent dürfen ab 1. September 2029 nicht mehr auf den Markt gebracht werden
  • Ab 2029 dürfen reine Öl-, Gas- und Kohle-Heizungen nicht mehr auf den Markt gebracht werden – auch nicht als Ersatzteile.
  • Ausnahme: nur in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer solarthermischen Anlage
  • Neue Heizgeräte müssen dem Verbraucher stets in Echtzeit anzeigen, wie effizient das System arbeitet
  • Daten sind mindestens 24 Monate zu speichern

Ökodesign-Verordnung – Begrenzung des Wirkungsgrads

Die Wärmepumpe erfüllt diese von der EU geforderten Wirkungsgrad von 115 Prozent. Füpr alle anderen Heizsysteme bedeutet das automatisch, dass diese ab 2029 automatisch aus dem Verkehr gezogen werden. Für die meisten Gasheizungen – auch solche die mit Biogas- oder Wasserstoff betrieben werden – würde diese Regelung praktisch ein Verbot bedeuten. Bundesbauministerin Klara Geywitz im Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Die deutsche Position zur Ökodesign-Durchführungsverordnung wird so sein, dass es mit dem Gebäudeenergiegesetz vereinbar ist. Wir werden die europäische Gesetzgebung so anwenden, dass sie zum deutschen Recht passt. Vorgaben zur Energieeffizienz, die auf ein Verbot von Gasheizungen auch im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb hinauslaufen, wird es mit uns nicht geben“.

(AH)