Stiftungsfinanzierungsgesetz StiftFinG – Der Bundestag berät über die Rechtsstellung und Finanzierung parteinaher Stiftungen aus dem Bundeshaushalt.Die finanzielle Förderung von politischen Stiftungen soll eine gesetzliche Grundlage erhalten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Urteil zur Auflage gemacht, dass die bisher praktizierte Zuteilung von Globalzuschüssen an die politischen Stiftungen im Haushaltsplan den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Die Gesamthöhe der Förderung der politischen Stiftung durch den Bund, die im Jahr 2023 bei rund 697 Millionen Euro gelegen hat, soll auch in Zukunft durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegt werden.

Stiftungsfinanzierungsgesetz StiftFinG - Rechtsstellung und Finanzierung parteinaher Stiftungen
Stiftungsfinanzierungsgesetz StiftFinG – Rechtsstellung und Finanzierung parteinaher Stiftungen

Stiftungsfinanzierungsgesetz StiftFinG – Urteil des Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat eine gesetzliche Regelung verlangt. Grundlage ist das Urteil vom 22. Februar 2023 (2 BVE 3 / 19), dort hatte das BVerfG entschieden, dass die bisher praktizierte Zuteilung von Globalzuschüssen an die politischen Stiftungen im Haushaltsplan den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Das Verfassungsgericht verlangte ein gesondertes Parlamentsgesetz zur Regelung der staatlichen Förderung.

Entwurf für das Stiftungsfinanzierungsgesetz

Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG, 20/8726) * Auszug: Nach der Neuregelung sollen als politische Stiftungen nur solche Stiftungen betrachtet werden, die durch die ihr nahestehende Partei im gegenseitigen Einvernehmen anerkannt sind. Zu den Voraussetzungen einer Förderung gehört, dass die Abgeordneten der einer politischen Stiftung jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Bei einer politischen Stiftung, die bereits über mindestens zwei aufeinander folgende Legislaturperioden gefördert wurde, soll es nach den Vorschriften im Gesetzentwurf unschädlich sein, wenn die nahestehende Partei für die Dauer einer Legislaturperiode nicht im Deutschen Bundestag vertreten ist.

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Stiftungsfinanzierungsgesetz – Voraussetzungen

Zu den weiteren Voraussetzungen gehört unter anderem, dass die einer Stiftung nahestehende Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden ist. Außerdem muss die Stiftung die Gewähr bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten. Zu den Tatsachen, dass eine Stiftung diese Gewähr nicht bieten kann, wird unter anderem eine in der Vergangenheit liegende Stiftungsarbeit gerechnet, die nicht der Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung dient. Außerdem wird eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist, genannt. Eine Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wird auch dann angenommen, wenn die politische Stiftung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft wird.

Weiterer Gesetzentwurf von der AfD

Die AfD-Fraktion will Arbeit und staatliche Finanzierung der politischen Stiftungen auf eine gesetzliche Grundlage stellen und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen (20/8737) eingebracht. In der Vorbemerkung zu ihrem Gesetzentwurf kritisiert die AfD-Fraktion die starke Erhöhung der Mittel für die politischen Stiftungen in den vergangenen Jahrzehnten. Im Gegensatz zur Obergrenze bei der Parteienfinanzierung fehle eine entsprechende Regelung bei der Stiftungsfinanzierung. Für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen werde in etwa das 3,6-fache an Steuergeld aufgebracht wie für die staatliche Parteienfinanzierung. Außerdem wird kritisiert: „Das Finanzierungssystem der parteinahen Stiftungen ist somit intransparent, seine Kontrolle durch das Parlament mangelhaft und die Aktivitäten der Stiftungen, insbesondere im Ausland, sind unter demokratie- und damit legitimationstheoretischen Gesichtspunkten fragwürdig.“

Stiftungsfinanzierungsgesetz – Vorschlag verfassungswidrig?

Epochtimes: Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau hat den Gesetzentwurf für das neue Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) am 16. Oktober im Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat als „verfassungswidrig“ und „verfassungsfeindlich“ kritisiert. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, werde er ihn selbst „vor dem Bundesverfassungsgericht wieder zu Fall bringen, genau wie ich Ihre bisherige Regelung zu Fall gebracht habe“, kündigte Vosgerau den übrigen Ausschussmitgliedern und -besuchern an.

Regelung für die Stiftungsförderung mit Steuergeldern

Vosgerau war von der „Alternative für Deutschland“ (AfD) auf die Liste jener Sachverständiger (PDF) gesetzt worden, die vor dem Innenausschuss ihre Expertise abgeben durften. Der aktuelle StiftFinG-Entwurf war schon vorher von den Fraktionen der Ampelparteien und der Unionsfraktion formuliert worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 22. Februar 2023 verlangt hatte, eine gesonderte gesetzliche Regelung für die Stiftungsförderung mit Steuergeldern zu schaffen (Az: 2 BVE 3/19). Geldzuweisungen an parteinahe Stiftungen war zuvor jahrzehntelang schlicht über das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz erfolgt.

Vor dem Ausschuss begründete der Jurist Vosgerau seine Einschätzung der Verfassungsfeindlichkeit des StiftFinG damit, dass es sich um ein „Maßnahmengesetz“ handele, welches „speziell gegen die parteipolitische Neutralität“ und „speziell gegen die Chancengleichheit der politischen Parteien“ angefertigt worden sei. Die übrigen Sachverständigen hatten sich im Ausschuss beinahe ausschließlich positiv zu dem Gesetzentwurf geäußert – Video der Sitzung.

Parteinahe Stiftungen die bereits anerkannt wurden:

  • Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. (SPD)
  • Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. (CDU)
  • Hanns-Seidel-Stiftung e. V. (CSU)
  • Friedrich Naumann-Stiftung für die Freiheit (FDP)
  • Heinrich-Böll-Stiftung e. V. (Grüne)
  • Rosa-Luxemburg-Stiftung Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e. V. (Linke)

(AH)