Die Gründe für eine Namensänderung sind bei vielen Menschen sehr individuell. Nach dem Namensänderungsgesetz kann der Name nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Artikel erläutern wir welche Motive einen „wichtigen Grund“ laut Gesetz darstellen, besprechen die direkten und indirekten Kosten einer Namensänderung und erklären Ihnen, wie Sie Ihren Namen ändern lassen.

Motive einer Namensänderung

Eine Scheidung ist ein ausreichender Grund für eine Namensänderung
Eine Scheidung ist ein ausreichender Grund für eine Namensänderung

Es existieren verschiedene Gründe seinen Namen ändern zu wollen, folgende stellen laut Namensänderungsgesetz einen „wichtigen Grund“ dar:

  1.  Der Name klingt anstößig oder lächerlich 
  2.  Die Aussprache des Namen ist sehr schwierig
  3.  Die Namensänderung nach der Hochzeit ist der häufigste Grund
  4.  Eine Scheidung ist ebenfalls ein Grund für eine Namensänderung (natürlich kann hier nur der Geburtsname verwendet werden)
  5.  Der Name führt zu Verwechslungsgefahr (z.B. Meier, Müller, Schmidt etc.)
  6.  Die Einbürgerung kann auch ein wichtiger Grund sein, falls Sie aufgrund des Namen Diskriminierung befürchten
  7.  Namensänderung bei Transgender
  8. Der Familienname kann mit einer Straftat, die in einer Berichterstattung präsent ist/war, in den Zusammenhang gestellt werden 

Sie sehen: Es ist nicht ausreichend für eine Namensänderung, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt oder Sie aus emotionalen Gründen einen Kosenamen oder den Namen Ihres Idols verwenden möchten.

Die Kosten einer Namensänderung

Was kostet eine Namensänderung? Eine Namensänderung kann in Deutschland mit erheblichen Kosten verbunden sein. Die direkten Kosten für eine Namensänderung lassen sich in zwei Arten unterteilen: zum einen die Kosten für die Änderung des Nachnamens und zum anderen die Kosten für die Änderung des Vornamens. Für die Änderung des Nachnamens können bis zu 250,00 Euro anfallen, während die Kosten für die Änderung des Vornamens bis zu 1.022,00 Euro betragen können. Allerdings sind die Gebühren je nach Bundesland unterschiedlich und können auch von der Art der Namensänderung abhängen. Neben den direkten Kosten müssen auch die oft vergessenen indirekten Kosten berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die notwendigen Änderungen der Ausweisdokumente wie dem Personalausweis, dem Führerschein und dem Zulassungsbescheid für das Auto. Ein neuer Personalausweis kostet ab einem Alter von 24 Jahren beispielsweise 37 Euro, während die Kosten für einen neuen Führerschein zwischen 35 Euro und 50 Euro liegen können. Neue Zulassungsbescheide für das Auto kosten zwischen 12 Euro und 20 Euro. Es sollte auch beachtet werden, dass im Falle einer Ablehnung des Antrags für eine Namensänderung weitere Kosten anfallen können. Wenn der Antrag abgelehnt wird, können dem Antragsteller bis zu 50 Prozent der Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Ein Sonderfall ist die Namensänderung nach einer rechtskräftigen Scheidung, die 30 Euro kostet. In diesem Fall darf jedoch nur der Geburtsname verwendet werden. Bevor eine Namensänderung durchgeführt wird, sollte auch berücksichtigt werden, dass eine Namensänderung in einigen Fällen auch Auswirkungen auf die Steuern haben kann. Es kann sich lohnen, sich vor einer Namensänderung über diese Aspekte zu informieren.

Indirekte Kosten der Namensänderung, wie die Beantragung eines neuen Führerscheins werden oft vergessen
Indirekte Kosten der Namensänderung, wie die Beantragung eines neuen Führerscheins werden oft vergessen

Wie beantrage ich die Änderung meines Namen?

Wenn Sie Ihren Namen in Deutschland ändern möchten, müssen Sie sich an die zuständige Namensänderungsbehörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde wenden. In den meisten Fällen befindet sich diese Behörde im Einwohnermeldeamt oder im Standesamt. Um den Antrag auf Namensänderung einreichen zu können, müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dazu gehören:

  • ein gültiges Ausweisdokument mit Foto
  • eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung oder Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes
  • eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde

Je nach Grund der Namensänderung müssen zusätzlich weitere Dokumente vorgelegt werden. Wenn Sie beispielsweise Ihren Namen nach einer Heirat ändern möchten, benötigen Sie die Heiratsurkunde. Im Falle einer Scheidung ist die Scheidungsurkunde erforderlich. Wenn der Antragsteller verstorben ist und der Antrag von einem Dritten gestellt wird, ist die Sterbeurkunde notwendig.

Tipps um die Kosten bei einer Namensänderung zu minimieren

Um die Kosten einer Namensänderung in Deutschland zu reduzieren, gibt es einige Tipps und Hinweise, die Sie beachten sollten. Zunächst einmal sollten Sie sich vorab gut überlegen, ob eine Namensänderung wirklich notwendig ist und ob Sie die finanziellen Mittel dafür haben. Wenn Sie sich sicher sind, sollten Sie sich genau über die Kosten informieren und Angebote verschiedener Behörden und Ämter vergleichen. Eine weitere Möglichkeit, Geld zu sparen, ist es, den Antrag auf Namensänderung frühzeitig zu stellen, da bei einer Eilbearbeitung zusätzliche Gebühren anfallen können. Auch sollten Sie darauf achten, dass Sie alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt einreichen, um mögliche Rückfragen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Zuletzt kann es sinnvoll sein, sich nach Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung umzuschauen, etwa durch Sozialleistungen oder einen Antrag auf Härtefall.

Fazit

Wir haben verschiedene Gründe, die eine Namensänderung rechtfertigen und die damit verbundenen Kosten erläutert. Eine Namensänderung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen, wie zum Beispiel wegen einer anstößigen oder lächerlichen Namensgebung, Verwechslungsgefahr, Schwierigkeiten bei der Aussprache, einer Hochzeit oder einer Scheidung. Eine Namensänderung aus emotionalen Gründen oder aus reinem Wunsch ist jedoch nicht ausreichend. Die Kosten einer Namensänderung können erheblich sein und sich aus direkten und indirekten Kosten zusammensetzen. Die direkten Kosten variieren je nach Bundesland und Art der Namensänderung, können aber bis zu 1.022 Euro betragen. Indirekte Kosten können durch die Notwendigkeit entstehen, Ausweisdokumente und Führerscheine zu ändern. Um Kosten zu sparen, sollte der Antrag auf Namensänderung frühzeitig gestellt werden und die Angebote verschiedener Behörden und Ämter verglichen werden.

(FE)