EU-Führerscheinrichtlinie – Die nächste Vorschrift der Europäischen Union lässt nicht lange auf sich warten, mit großer Geschwindigkeit kommen die neuen Verordnungen oder Vorschriften vom EU-Parlament. Aktuell geht es um die neue EU-Führerscheinrichtlinie die strengere Regeln für Autofahrer vorsieht. So soll unter anderem die Fahrtauglichkeit für ausgewählte Personengruppen auf den Prüfstand. Die Regelungen sehen vor, die Fahrtauglichkeit regelmäßig zu überprüfen. Die Kosten für eine Fahrtauglichkeitsüberprüfung können zwischen 70 Euro und 200 Euro liegen. Bisher hat die Fahrerlaubnisbehörde die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis nach § 3 Absatz 1 StVG in Verbindung mit § 46 Absatz 4 FeV zu entziehen, wenn sich der Autofahrer als fahruntauglich erweist. In Deutschland besteht keine keine Pflicht sich ab einem bestimmten Alter einem Fahreignungstest zu unterziehen.

EU-Führerscheinrichtlinie – Gesetzentwurf zur Fahrtauglichkeit

Sind Personen mit 70 noch Fahrtauglich? Diese Frage stößt sicher bei vielen auf, zumal aktuell ja auch über eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalter diskutiert wird. Auch in der Politik sind viele noch mit über 70 Jahren aktiv. Für die Teilnahme am Straßenverkehr soll aber die Tauglichkeit ab einem Alter von 70 Jahren überprüft werden – das Ziel ist, weniger Verkehrstote im Straßenverkehr beklagen zu müssen. Die EU verfolgt ein Ziel – bis zum Jahr 2050 = Zero Straßenverkehrstote.

Unfallverursacher - Fahrtauglichkeit von Senioren
Unfallverursacher – Fahrtauglichkeit von Senioren

Fahrtauglichkeit in anderen Ländern – Gültigkeit der Fahrerlaubnis

  • Spanien – Untersuchung der Fahrtüchtigkeit ab 65 Jahre, dann aller 5 Jahre
  • Großbritannien – ab 70 aller 3 Jahre zur Überprüfung
  • Dänemark – ärztliches Attest ab 75 Jahre, ab 80 Jahre jährlich erneuern
  • Schweiz – über 70 Jahre, aller zwei Jahre zur Kontrolle
  • Italien – medizinische Untersuchung ab 70 Jahre (aller 3 Jahre) ab 80 Jahre (aller zwei Jahre)
  • Schweden – ab 70 Jahre ärztliche Überprüfung der Fahrtauglichkeit verpflichtend
  • Niederlande – ab 70 Jahre ärztliche Überprüfung der Fahrtauglichkeit verpflichtend
  • Portugal – ab 50 Jahre nur mit Gesundheitszeugnis
  • Finnland – Gesundheits- oder Sehtest für Senioren
  • Tschechien – Gesundheits- oder Sehtest für Senioren
  • Litauen – Fahrtüchtigkeit muss ab 55 Jahre nachgewiesen werden
  • Lettland – ärztliches Attest ab 60 Jahre
  • Luxemburg – Untersuchung der Fahrtüchtigkeit ab 60 Jahre
  • Ungarn – medizinische Untersuchung ab 60 Jahre
  • Estland – Untersuchung der Fahrtüchtigkeit ab 65
  • Griechenland – Untersuchung der Fahrtüchtigkeit ab 65
  • Kroatien – Nachweis der Fahrtüchtigkeit ab 65
  • Slowakei – Nachweis der Fahrtüchtigkeit ab 65
  • Irland – Fahrtüchtigkeit muss ab 70 Jahre nachgewiesen werden
  • Malta – Fahrtüchtigkeit muss ab 70 Jahre nachgewiesen werden
  • Slowenien – Fahrtüchtigkeit muss ab 70 Jahre nachgewiesen werden
  • Zypern – Fahrtüchtigkeit muss ab 70 Jahre nachgewiesen werden
  • Norwegen – Nachweis der Fahrtüchtigkeit erst ab 80 Jahre

Fahrerlaubnis ohne Einschränkungen bisher in Frankreich, Polen, Österreich und Deutschland.

Unfallverursacher – Fahrtauglichkeit von Senioren

Die Frage die sich dabei auch stellt, sind die Senioren überwiegend an schweren Unfällen oder Unfällen mit Todesfolge beteiligt? Jeder fünfte Pkw-Fahrer, der einen Unfall verschuldet hatte, war jedoch zwischen 18 und 24 Jahren alt. Lediglich jeder dreizehnte Unfallverursacher zählte in die Kategorie der Senioren von 65 bis 74 Jahren, ebenfalls jeder dreizehnte Unfallverursacher war 75 Jahre oder älter. Im Jahr 2021 verunglückten laut Statistischem Bundesamt (Destatis) 45.123 Menschen ab 65 Jahren im Straßenverkehr. 11.169 von ihnen wurden dabei schwerverletzt, 868 starben.

Unfallverursacher - Fahrtauglichkeit von Senioren

EU-Führerscheinrichtlinie – Laufzeitänderungen der Führerscheine

Laut Gesetzentwurf der Europäischen Kommission sollen mit der Reform gleichzeitig die Laufzeiten der Führerscheine verändert werden. EU-weit seien diese dann 15 Jahre gültig anstatt bisher zehn Jahre. Für Rentner ab 70 soll die 15-jährige Gültigkeit nicht gelten, ihre Führerscheine sollen nur noch fünf Jahre gültig sein.

EU-Führerscheinrichtlinie – Digitaler EU-Führerschein

Die EU-Kommission schlägt die europaweite Einführung eines digitalen Führerscheins vor. Die EU-Kommission am 5. März in ihrem Twitter-Beitrag: „Die EU wird die erste Region weltweit sein, die einen grenzüberschreitenden Führerschein hat: Dieser wird über ein Mobiltelefon zugänglich sein und in der gesamten EU anerkannt werden“.

The EU will be the first region worldwide to have a driving licence that works across borders: it will be accessible through a mobile phone, and would be recognised throughout the EU. This would make it easier to replace, renew or exchange a driving licence at EU level.

European Commission (@EU_Commission) March 5, 2023

Der digitale Führerschein wäre dann auf dem Smartphone als QR Code gespeichert. Die EU wird eine entsprechende App dazu erstellen und der QR-Code soll den digitalen Führerschein damit auch fälschungssicherer machen. Wer dem digitalen Führerschein gegenüber skeptisch eingestellt ist, kann indes ganz beruhigt sein: Eine Abschaffung des physischen Führerscheins ist in Deutschland nicht geplant. Einfach wird es bei einer Kontrolle, die Polizei scannt den QR-Code mit dem eigenen Smartphone und kann so die Daten im Führerscheinregister abrufen und kontrollieren.

EU-Führerscheinrichtlinie – Neue medizinische Mindestanforderungen für den Führerschein

Im Gesetzentwurf verankert sind weitgehende neue medizinische Mindestanforderungen:

  • Bei einer Augenkrankheit muss der Autofahrer regelmäßig die Sicht ärztlich prüfen lassen
  • Wer regelmäßig Alkohol oder Drogen konsumiert bekommt zukünftig keinen Führerschein
  • Autofahrer mit neurologischen Beschwerden brauchen eine Bescheinigung vom Arzt über die Fahrtauglichkeit
  • Bei Krankheiten des Bewegungsapparates, die das Nutzen eines Fahrzeugs erschweren, wird kein Führerschein ausgestellt
  • Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen muss ein Arzt die Fahrtauglichkeit bescheinigen
  • Bei Diabetes muss aller zehn Jahre die Fahrtauglichkeit überprüft werden
  • Wer regelmäßig unter einer schweren Unterzuckerung leidet, bekommt keinen Führerschein mehr
  • Autofahrer mit Epilepsie können einen Führerschein nur dann haben oder behalten, wenn sie seit einem Jahr keinen Anfall hatten
  • Führerscheine werden nicht an Personen ausgestellt, die schwere kognitive oder intellektuelle Störungen aufweisen
  • altersbedingte Veränderungen oder Störungen haben zur Folge das kein Führerschein ausgestellt wird

EU-Führerscheinrichtlinie - Änderungen

EU-Führerscheinrichtlinie – Änderungen

Bisher hat die Europäische Union drei Richtlinien für Führerscheine in der EU verabschiedet. Die jetzt vorgelegte vierte Richtlinie ist ein erster Entwurf, und wird aktuell auf auf EU-Ebene diskutiert. Für junge Autofahrer und für Fahranfänger sind in der neuen Richtlinie besondere Änderungen vorgesehen. Erfreulich für alle ist die Änderung der Alterszulassung: Der Führerschein der Klasse B, der in Deutschland bereits mit 17 Jahren abgelegt werden kann, soll dann in der gesamten EU gelten. Mit dem sogenannten „begleiteten Fahren“ können damit junge Fahranfänger Europaweit unterwegs sein. Weiter geplant ist die einheitliche Probezeit von zwei Jahren.

Fahrprüfung im Ausland mit vereinfachter Wohnsitzregelung

Eine wesentliche Änderung ist die Möglichkeit das die Prüfungen für die Fahrerlaubnis künftig auch im Ausland durchgeführt werden können. Bisher war es nicht möglich die praktische und die notwendige theoretische Führerscheinprüfung in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten zu absolvieren. Die vereinfachte Wohnsitzregelung bietet die Möglichkeit, dass ein Prüfling auch in einem anderen EU-Land, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, seine Führerscheinprüfung ablegen kann.

Führerschein-Klasse B bis 3,5 Tonnen

Änderung für die Führerschein-Klasse B bis 3,5 Tonnen

Die Führerschein-Klasse B soll grundlegend geändert werden, bisher war der Inhaber der Fahrerlabnis berechtigt Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen zu fahren. Eine Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts wird bereits länger in der EU diskutiert. Zur Zeit sieht die aktuelle Richtlinie aber eine Anhebung noch nicht vor. Dafür sollen emissionsfreie Fahrzeuge (auch Wohnmobile) mit einer Gesamtmasse von 4,25 Tonnen künftig mit der Klasse B gefahren werden dürfen. Voraussetzung ist, dass man den Führerschein bereit seit 2 Jahren besitzt.

Fahranfänger, die einen Führerschein für Lkw oder Bus erwerben wollen, könnten Möglicherweise bereits früher in eine der Fahrlizenzen C (Lkw) und D (Bus) kommen. In Deutschland kann für diese derzeit erst mit 21 Jahren beziehungsweise mit 24 Jahren eine Prüfung abgelegt werden. Der Entwurf für die neue EU-Richtlinie sieht eine Absenkung im Bereich der öffentlichen Sicherheit, wie zum Beispiel in der Feuerwehr vor. Auch ein begleitetes Fahren im Rahmen des Lkw-Führerschein wird diskutiert.

Fahrverbote oder Entziehung der Fahrerlaubnis gelten in ganz Europa

Vorsicht bei künftigen Fahrverboten oder Einschränkungen – Einen Führerscheinentzug wollen die Mitgliedsstaaten zukünftig gegenseitig anerkennen. Das betrifft auch Regeln zu Entziehung, Einschränkung oder Aussetzung der Fahrerlaubnis in den Mitgliedsstaaten.

Die aktuellen Vorschläge zur neuen EU-Führerscheinrichtlinie gehen jetzt an das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten zur weiteren Beratung. Wenn diese dort angenommen werden, sind die Mitgliedstaaten, dies in einer vorgegebenen Frist in nationales Recht umzusetzen.

(AH)