Solarstrom vom Dach – das ist derzeit ein beliebtes Thema in der Politik. Nachdem einige Bundesländer bereits erste Vorstöße unternommen haben, um die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern mit der Solarpflicht bindend zu machen, gibt es nun einen Vorstoß auf Bundesebene.

Nachdem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bereits im Juli eine bundesweite Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden vorgeschlagen hatte, will die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nun mit einem neuen Gesetz Fakten schaffen.

„Die durch den Klimawandel verursachten Naturkatastrophen in Deutschland und der Welt führen die Dringlichkeit von Maßnahmen gegen die Klimakrise deutlich vor Augen“, sagt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei der Vorstellung ihres Gesetzentwurfs zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden. Sie wollen, dass Eigentümer von Neubauten ab Mitte nächsten Jahres verpflichtet werden, Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Dachflächen zu installieren und zu betreiben. Diese Regelung soll auch für bestehende Gebäude gelten, wenn das Dach saniert wird.

In Berlin soll die Solarpflicht ab 2023 gelten

Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung plant seit einiger Zeit eine allgemeine Solarpflicht. Im März 2020 hat der Senat einen „Masterplan Solarcity“ verabschiedet. Dieser sieht vor, dass auf möglichst vielen öffentlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden sollen. Mit dem „Solargesetz Berlin„, das am 17.6.2021 vom Abgeordnetenhaus bestätigt wurde, werden auch private Eigentümer in die Pflicht genommen. Die allgemeine Solarpflicht gilt für Neubauten, wenn das Gesetz am 1.1.2023 in Kraft tritt, sowie für Bestandsgebäude, wenn sie „grundlegend saniert“ werden.

Der Gesetzentwurf von Ramona Pop (Grüne), Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, sieht auch Ausnahmen vor: Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Grundfläche, Härtefälle oder Häuser, deren Dach für eine Photovoltaikanlage ungeeignet ist, sollen von der Solarpflicht ausgenommen werden. Bei Gebäuden, die unter die Solarpflicht fallen, müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus Sonnenlicht jedoch mindestens 30 Prozent der Dachfläche bedecken, so die Pläne. Alternativ kann die Anlage auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden.

Auf alten und neuen Gebäuden sollen ab 2025 in Hamburg Solaranlagen verpflichtend werden

Die tatsächliche Umsetzung einer Solardachpflicht für alle Gebäude und die Einbindung erneuerbarer Energien beim Austausch von Heizungsanlagen hat der Hamburger Senat am 22. Dezember 2020 mit der ersten Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz beschlossen.

Die Regelungen sehen unter anderem eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf allen Dächern von Neubauten ab 2023 vor. Für bestehende Gebäude, bei denen das Dach erneuert wird, gilt die Verpflichtung ab 2025. Diese Rechtsverordnung sieht auch Ausnahmen von der Solarpflicht vor. So hat die Umweltbehörde eine Amortisationszeit von 20 Jahren für die Anlagen zugrunde gelegt. Ist im Einzelfall die Amortisationszeit länger, entfällt die Solarpflicht. Ebenso, wenn die Installation der Solaranlage technisch unmöglich sein sollte. Eine Mindestgröße für die Photovoltaikanlagen ist in Hamburg nicht vorgeschrieben.

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(FW)