Straßenverkehrsordnung 2023 Vision Zero – die neue Straßenverkehrsordnung enthält viele Möglichkeiten, den Verkehr in Deutschland zu reduzieren, zu verlangsamen und aus den Innenstädten zu entfernen. Tempolimitis auf vielen deutschen Straßen, Schrittgeschwindigkeiten in Ortschaften, weniger Fahrspuren für PKW’s, mehr Platz für Radfahrer und Lastenfahrräder, neue Sonderspuren für Busse (die in vielen Orten bereits wieder zurückgebaut wurden) – Bremsschwellen und Aufpflasterungen um den Verkehr zu verlangsamen. Tempo 20 – bzw- Tempo 30 Zonen in Innenstädten.

Straßenverkehrsordnung StVO 2023 - Tempolimits und Schrittgeschwindikeit in Städten
Straßenverkehrsordnung StVO 2023 – Tempolimits und Schrittgeschwindikeit in Städten

Tempo 30 in den Städten – Bundesrat blockiert Straßenverkehrsgesetz

Das neue Straßenverkehrsgesetz wurde – durch die Mehrheit der Stimmen aus Unionsgeführten Ländern – im Bundesrat abgelehnt. Geplant war, dass die Städte und Gemeinden mehr Möglichkeiten bei der Einrichtung von Busspuren und Radwegen haben. Die Kommunen sollten außerdem die Möglichkeit erhalten, mehr Tempo-30-Zonen auszuweisen – sogar auf innerstädtischen Hauptstraßen. Das neue – im Bundestag verabschiedete Straßenverkehrsgesetz sollte mehr Tempo-30-Zonen auf innerstädtischen Straßen ermöglichen, daraus wird aktuell nichts.

Straßenverkehrsordnung StVO 2023 – Verkehrsbeschränkungen in Städten

Der Tagesspiegel schreibt: Die Verkehrsminister von Bund und Ländern beraten über eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei soll das bisher auf flüssigen Verkehr fokussierte Regelwerk um Aspekte wie Umwelt- und Klimaschutz sowie städtebauliche Ziele ergänzt werden. In einer gemeinsamen Erklärung fordern sechs Organisationen, dass als weiteres Ziel die Barrierefreiheit des Straßenverkehrs in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wird.

Straßenverkehrsordnung StVO 2023 – Vision Zero

In der Pressemeldung der Deutschen Verkehrswacht heißt es: „Präsidenten von Verkehrswacht und Verkehrssicherheitsrat fordern: „Vision Zero ins Straßenverkehrsgesetz“. Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) rufen die Regierungen der Länder auf, in der Bundesratssitzung für eine Aufnahme der Vision Zero in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu stimmen.

Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht: „Es ist gelungen, dass sich in Deutschland alle wichtigen Akteure für die Vision Zero aussprechen: Niemand soll mehr im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden“.

Klimaschutzgründe - Verkehrsbeschränkungen und Tempolimits

Klimaschutzgründe – Verkehrsbeschränkungen und Tempolimits

Künftig soll es Verkehrsbeschränkungen (z. B. Tempolimits) allein aus Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzgründen geben. Die Städte und Gemeinden dürfen bestimmen, z. B. über Sonderspuren für Busse und mehr Radwege oder Verkehrsberuhigungen. Zur weiteren Verkehrsberuhigung können sogenannte Bremsschwellen oder Aufpflasterungen eingesetzt werden. In Verkehrsberuhigten Zonen dürfen Autos maximal Schrittgeschwindigkeit fahren.

Ein Tempolimit von 30 Kmh soll zukünftig an Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen – sowie an Fußgängerüberwegen gelten. Das Verkehrsrecht soll von einem „Sicherheits- und Ordnungsrecht hin zu einem Umweltlenkungs- bzw. Gestaltungsrecht“ mit dem Ziel Vision Zero umgebaut werden. Auszug aus der neunen Vorschrift: „Die Sicherheit des Verkehrs und ein zügiges Vorankommen müssen dabei weiter berücksichtigt werden, sie sind aber nicht mehr alleine ausschlaggebend“.

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Stellungnahme des ACE – der neue Entwurf des StVO geht nicht weit genug

Der ACE Auto Club Europa e. V. in seiner Pressemeldung: „Der vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) vorgelegte Entwurf zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geht laut ACE nicht weit genug. Europas Mobilitätsbegleiter kritisiert in seiner Stellungnahme unter anderem die zu starke Orientierung am Kraftfahrzeugverkehr. Solange das Straßenverkehrsgesetz (StVG) den Autoverkehr anderen Formen der Mobilität wie dem Rad- und Fußverkehr vorzieht, wird das die Kommunen bei der Umsetzung einfachster Maßnahmen für die Verkehrswende behindern. Gleichzeitig befürchtet der ACE, dass der Handlungsspielraum der Kommunen eingeschränkt werden könnte. Kerstin Hurek, Leiterin der Abteilung Verkehrspolitik des ACE, beurteilt den vorliegenden Verordnungsentwurf kritisch“.

Straßenverkehrsordnung – Tempolimit 20 kmh in Städten

StVO – Die Städte richten neue und erweiterte Umweltzonen ein, damit sollen vorrangig Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor aus den Innenstädten vertrieben werden. Für Handwerker stellt das mitunter ein großes Problem dar. Tempo 20 in den Innenstädten auf den Straßen, aber – E-Roller und E-Scooter dürfen zwar nur 20 kmh fahren und eigentlich nicht auf Gehwegen benutzt werden, oft sind diese aber deutlich schneller als 20 kmh und werden häufig auf Fußwegen genutzt. Für E-Autos wollen die Städte extra Fahrspuren ausweisen – die SPD will den Autoverkehr (Verbrenner) drastisch zurückfahren – um mindestens zehn Prozent im Jahr. Dadurch könnten auch Fahrverbote drohen.

Die Autos, vorrangig die mit Verbrennungsmotor – sollen aus den Innenstädten verbannt werden. Dazu werden neue Umweltzonen eingerichtet, spezielle Fahrspuren ausgewiesen, die nur mit umweltfreundlichen E-Autos genutzt werden dürfen. Achtug: in vielen Innenstädten sind die Parkhäuser für die E-Autos gesperrt – Grund ist die erhöhte Brandgefahr der Batterien.

Tempo-30-Zonen sollen in Tempo 20-Zonen umgewandelt werden. Bedeutet: In den „verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen“ sollen Autofahrer nicht schneller als 20 km/h fahren. Ziel: weitere Verkehrsberuhigung vor allem in Innenstädten, vor Geschäften, Restaurants, Cafés. ABER – noch gibt es nicht überall Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindergärten, sowie Alten- und Pflegeheimen. Tempo-20-Zonen tragen nicht zu mehr Verkehrssicherheit bei.

Verdrängung der Autos in Innenstädten

Verdrängung der Autos in Innenstädten

Tempo-20-Zonen (Quelle Bild)

bereits eingerichte Tempo-20-Zonen

  • Düsseldorf
  • Erfurt
  • Freiburg
  • Hannover
  • Jena
  • Kiel
  • Köln
  • Leipzig
  • München
  • Nürnberg,
  • Potsdam
  • Stuttgart

geplante Tempo-20-Zonen

  • Dresden
  • Kassel
  • Dachau
  • Fürstenfeldbruck (Bayern)
  • Buxtehude
  • Radeberg

Ausweitung von Tempo-20-Zonen

  • Bremen
  • Frankfurt/M.
  • München
  • Potsdam
  • Hannover


Kritik an der neuen Straßenverkersordnung

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Sven Schulze: „Bei Tempo-20-Zonen geht’s nicht um mehr Verkehrssicherheit oder einen Beitrag für die Umwelt, sondern einzig und allein um die von den Grünen initiierte Gängelung der Autofahrer„.

Ex-Verkehrsminister und Bundestagsmitglied Peter Ramsauer im Gespräch mit der BILDzeitung: „Die SPD will Mobilität nicht ermöglichen, sondern mit linker Ideologie verhindern“.

Professor Alexander Eisenkopf – Uni Friedrichshafen: „Das hat ganz klar das Ziel, Autofahrer aus den Städten zu verdrängen“.

Der ZDK bewertet die Änderungspläne zur Straßenverkehrsordnung kritisch und fordert einen fairen Ausgleich für alle Verkehrsteilnehmer.

Mit seiner Partei werde es kein flächendeckendes Tempo 30 in Innenstädten geben, versicherte der FDP-Abgeordnete Jürgen Lenders in seiner Rede im Bundestag: „Wir werden auf keinen Fall mitmachen, dass es eine Politik gegen den Individualverkehr, gegen das Auto geben wird.“

Der Bundesrat berät am 24. November über das Gesetz. Damit es gültig wird, muss er zustimmen.

(AH)