Elementarschaden-Pflichtversicherung – Die Flut im Ahrtal am 14. und 15 Juli 2021 hinterließ große Schäden. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat eine Initiative eingebracht – die das Ziel hat, eine Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu beschließen. Extremwetterereignisse treten immer häufiger auf und führen zu verheerenden Schäden auch an Wohn- und Gewerbeimmobilien. Bisher besitzen in Deutschland nur ca. 46 Prozent der Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung. Die Schäden durch die Naturereignisse werden immer größer, und sind häufig nicht durch eine Versicherung abgedeckt. Wie der Versicherungsbote berichtet, hat sich der Bundesrat einstimmig für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ausgesprochen. Damit erhöht die Länderkammer den Druck auf die Bundesregierung, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen.

Elementarschaden Pflichtversicherung - Bundesrat für Versicherungspflicht gegen Elementarschäden
Elementarschaden Pflichtversicherung – Bundesrat für Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

Elementarschaden Pflichtversicherung – Initiative im Bundesrat

Die großen Schäden durch Elementarereignisse waren Grund für die Initiative zur Elementarschaden-Pflichtversicherung  im Bundesrat. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – Hendrik Wüst (*Auszug Pressemeldung): „Die furchtbare Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat gezeigt, dass unser Land widerstandsfähiger werden muss. Die Schäden waren enorm. Allein in Nordrhein-Westfalen starben 49 Menschen. Viele Häuser wurden zerstört oder massiv beschädigt. Familien standen vor dem Nichts. Die Länder sind sich deshalb einig: die bundesweite Pflichtversicherung für Elementarschäden muss kommen. Wir haben bereits im Juni 2022 eine Zusage des Bundeskanzlers erhalten, das Thema anzugehen. Doch bis heute hat der Bund keine brauchbaren Lösungswege präsentiert. Aus Sicht der Länder, parteiübergreifend, muss das Vorhaben auf der Tagesordnung bleiben, denn es gibt dringenden Handlungsbedarf. Nordrhein-Westfalen wird das Thema deshalb im Rahmen einer Bundesratsinitiative weiter vorantreiben. Es darf nicht sein, dass das Thema nur unmittelbar nach einer Katastrophe auf der Agenda steht und danach vergessen wird. Wir brauchen eine vorausschauende und verantwortungsbewusste Politik. Der Ball liegt beim Bund“.

Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach macht deutlich: „Menschenleben, Gesundheit und verlorene Erinnerungen sind nicht zu ersetzen. Aber der materielle Schaden sollte abgesichert sein und niemanden in Existenzangst versetzen“.

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Immobilienbesitzer erwarten weitere hohe Kosten

Wie der Versicherungsbote berichtet, argumentiert der Bundesrat im Beschlusstext wie folgt: „Zu oft wird das Thema nach einer Unwetterkatastrophe wieder verdrängt, weil man darauf vertraut, selbst nicht betroffen zu sein. Auch die Erwartung, dass im Notfall staatliche Ad-hoc-Hilfen den Schaden auffangen, führt zu einer geringeren Versicherungsbereitschaft“.

Bundesjustizminister Marco Buschmann in einem Interwiev mit dem Handelsblatt: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht. Es wäre in der gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Lage unangebracht, den Wohngebäudeeigentümern noch mehr Kosten aufzubürden“. Den Hauseigentümern drohen bereits weitere hohe Kosten für den beschlossenen Einbau neuer Heizungen ab 2024 mit 65% Prozent erneuerbarer Energien – bzw. dem Austausch alter Heizungen – oder auch für den den energetischen Umbau – wie von der EU beschlossenen Energiestandard D.

Elementarschäden - Schäden durch Naturgewalten

Elementarschäden – Schäden durch Naturgewalten

  • Schäden durch Sturm (in der Gebäudeversicherung Sturm/Hagel inklusive)
  • Schäden durch Hagel (in der Gebäudeversicherung Sturm/Hagel inklusive)
  • Schäden durch Überschwemmung
  • Schäden durch Erdbeben
  • Schäden durch Lawinen
  • Schäden durch Schneedruck
  • Schäden durch Starkregen
  • Schäden durch Rückstau
  • Schäden durch Erdrutsch

Elementarschaden Pflichtversicherung – Staffelung nach Risikoklassen

Wird die Elementarversicherung Pflicht? In den Nachbarländern, hier Frankreich – ist man bereits viel weiter. Dort gibt es eine Versicherung für Elementarereignisse – die für alle einen bezahlbaren Schutz bietet – die Naturgefahrenversicherung kostet nur durchschnittlich 26 Euro im Jahr, und schützt ca. 98 Prozent der Französischen Haushalte. In Deutschland schlägt man vor, dass je nach Lage des Grundstückes unterschiedlich hohe Risiken berücksichtigt werden sollten und daher nach Risikostufen gestaffelte Tarife vorgeschlagen werden.

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Jung, DMS & Cie. empfiehlt eine Versicherung gegen Elementarschäden

Das Unternehmen Jung, DMS & Cie. empfiehlt eine Elementarschadenversicherung und verweist auf langfristigen Daten des Deutschen Wetterdiensts, demnach beginnt die Starkregensaison im Mai. Der Vorstandsvorsitzende der Jung, DMS & Cie. AG – Dr. Sebastian Grabmaier: „Nur die Hälfte aller Wohngebäude in Deutschland ist umfassend gegen Naturgefahren abgesichert“. Wer auf Nummer sicher gehen will, schließt jetzt eine Elementarschadenversicherung ab – empfohlen wird die Janitos Wohngebäudeversicherung die auch Elementarschäden absichert.

Mit steigenden Temperaturen nimmt die Gefahr extremer Niederschläge wieder zu, die zu Überschwemmungen und Hochwasser führen können. Üblicherweise dauert die Starkregensaison von Mai bis September. Aufgrund des Klimawandels treten heftige Regenfälle aber vermehrt schon ab April auf, warnt der Gesamtverband der Versicherer (GDV) und verweist auf die Statistik des Deutschen Wetterdiensts, der Starkregenereignisse seit 2001 untersucht hat.

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Elementarschaden Sturm

Elementarschaden Pflichtversicherung – Elementarschadenversicherung für Immobilienbesitzer

Nicht nur die Jahrhundertflut im Ahrtal mit den Sintflutartigen Regenfällen am 14. und 15. Juli 2021 haben große Schäden hinterlassen. Auch Sürme nehmen zu und hinterlassen gewaltige Schäden. Wie die ERGO Versicherung in ihrem Magazin berichtet, schätzen nur sechs Prozent der Bevölkerung in Deutschland die Gefahr einer Überschwemmung als sehr groß ein. Die Schäden durch Elementarereignisse in Deutschlang nehmen beriets seit dem Jahr 1970 stetig zu. Durch Starkregenfälle, Sturm und Hagel sin allein im jahr 2020 Schäden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro entstanden. Auch wenn man nicht direkt am Fluss wohnt, kann zum Beispiel Starkregen dazu führen, dass die Kanalisation die Wassermenge nicht aufnehmen kann und es zu Rückstaus kommt.

Erinnert sei auch an die beiden Sturmtiefs „Dragi“ und „Eberhard“ mit Hagel, Gewitter und Starkregen im März 2019. Hier entstanden in nur zwei Tagen Sachschäden in Höhe von 500 Millionen Euro. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Mit versicherten Schäden an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen von rund 12,5 Milliarden Euro ist 2021 das teuerste Naturgefahrenjahr seit Beginn der Statistik Anfang der 1970er-Jahre“. Die Schäden des August-Hochwasser 2002 und die schweren Stürme im gleichen Jahr verursachten Schäden in Höhe von rund 11,3 Milliarden Euro. Die Orkanserie mit „Daria“, „Vivian“ und „Wiebke“ im Jahr 1990 verursachte Schäden von ca. 11,5 Milliarden Euro.

(AH)